Grundschulddarlehen

Das Grundschulddarlehen präsentiert sich als besondere Form der Finanzierung. Bei diesem erfolgt durch die Kreditaufnahme die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch. Die klassischste Form ist die Immobilienfinanzierung, bei der das Grundschulddarlehen als Kredit in Anspruch genommen wird. Durch die Grundschuld sichert sich die Bank zusätzlich vor der eventuellen Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers ab. Kann ein Kreditnehmer die Tilgung des Kredites nicht mehr bestreiten, hat die Bank das Recht die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Hauses in die Wege zu leiten. Durch die Zwangsvollstreckung soll schließlich das Geld an die Bank zurückgezahlt werden. In der Vergangenheit wurde das Grundschulddarlehen sehr oft bei der Baufinanzierung eingesetzt. Demnach handelte es sich bei der Finanzierung um einen zweckgebundenen Kredit. Dadurch konnten Kreditnehmer die Darlehenssumme ausschließlich für Baumaßnahmen an bereits vorhandenen Immobilien oder dem Erwerb dieser einsetzen.
Da durch diese Maßnahmen der Wert der Immobilie erhöht werden konnte, konnte die Bank die komplette Darlehenssumme absichern. Aus diesem Grund mussten die Kreditnehmer, die sich für das Grundschulddarlehen entschieden haben, grundsätzlich der Bank belegen, wofür die Darlehenssumme verwendet wurde. Dies erfolgte durch Rechnungen, die durch den Kauf von Materialien oder die Dienstleistungen von Baufirmen vorhanden waren. Mittlerweile hat sich vor allem die Zweckgebundenheit beim Grundschulddarlehen verändert. So vergeben Banken diese Finanzierungen auch ohne genaue Verwendungsdefinition.
Geblieben ist jedoch die Absicherung vom Grundschulddarlehen, bei der man sich bis heute an der Eintragung im Grundbuch bedient. Heute wird ein Grundschulddarlehen in der Regel als Annuitätendarlehen vergeben. Durch dieses sind die monatlichen Raten, die durch den Kreditnehmer bestritten werden müssen, monatlich stabil. Außerdem wird für die vereinbarte Zeit die Zinsbindung in den Vertrag integriert, sodass Darlehensnehmer nicht mit Anstiegen bei den Zinssätzen rechnen müssen. Meist umfasst die Zinsbindung beim Grundschulddarlehen einen Zeitraum von fünf bis 15 Jahren. Reicht diese Zeit nicht aus, um die Darlehenssumme zurückzuzahlen, müssen Kunden mit der Bank neue Konditionen aushandeln.

Zurück