PKV für Beamte

Beamte können wie Selbständige ohne Rücksicht auf das Einkommen Mitglied der PKV werden, sie genießen im Rahmen der Krankenversicherung eine gewisse Sonderstellung. Grund ist das besondere Dienst- und Treueverhältnis, aus dem nicht nur Pflichten entstehen, sondern auch Rechte. Dazu gehört unter anderem die Beihilfe, welche Beamte in die Lage versetzt, ohne Rücksicht auf deren Einkommen in die private Krankenversicherung einzutreten.

 

PKV für Beamte – Grundlagen


Beamte erhalten seitens ihres Dienstherren eine Unterstützung für Krankheitskosten, die sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr (Bund oder Länder) beteiligen sich im Rahmen der Beihilfe zu unterschiedlichen Prozentsätzen an den Aufwendungen für die Krankheitskosten. Als Faustregel gelten zwischen 50 Prozent und 80 Prozent, welche über die Beihilfe übernommen werden.

Beamte müssen sich nur für die verbleibenden Kosten absichern. Die private Krankenversicherung Beamte bietet hier ideale und maßgeschneiderte Lösungen, da sie den Beamten die Chance gibt, den Schutz im Krankheitsfall bis auf 100 Prozent auszudehnen. Parallel besteht die Möglichkeit der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings erhalten Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss.

 

PKV gilt nicht nur für Beamte


Die Bezeichnung PKV für Beamte ist eigentlich etwas irreführend, denn der berechtigte Personenkreis beschränkt sich längst nicht nur auf die Beamten. Auch Richter oder Berufssoldaten genießen ähnliche Vorteile. Dazu kommen noch beihilfeberechtigte Personen, wie Ehepartner von Beamten (mit einem Einkommen bis zu einer gewissen Grenze) sowie deren Kinder. Da Beamte in der PKV nur noch einen Teil der Kosten absichern müssen, haben sie die Chance auf eine umfassende und hochwertige Krankenversicherung.

 

PKV und Ruhestand


Natürlich gehen auch Beamte irgendwann in den Ruhestand. Allerdings erhalten sie dann keine Rente ähnlich den Arbeitnehmern. Beamte werden in Deutschland in vielen Fällen auf Lebenszeit ernannt. Mit dem Ruhestand setzt sich die Fürsorgepflicht des Dienstherren also fort. Daraus ergibt sich auch, dass Beamte nach dem Erreichen des Ruhestandsalters weiterhin die Beihilfe in Anspruch nehmen können und weiter in der PKV für Beamte versichert sind.

In diesem Fall erhöht sich zum Beispiel für einen Beamten des Bundes die Beihilfe auf dauerhaft 70 Prozent, weshalb nur noch 30 Prozent seitens der PKV für Beamte zu versichern sind. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen. So werden verschiedene Beamte nur auf Zeit bzw. Probe ernannt, genießen den Krankheitsschutz der Beihilfe also nicht durchgehend.

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