PKV für Beamte
Beamte können wie Selbständige ohne Rücksicht auf dasEinkommen Mitglied der PKV werden, sie genießen im Rahmen derKrankenversicherung eine gewisse Sonderstellung. Grund ist das besondereDienst- und Treueverhältnis, aus dem nicht nur Pflichten entstehen, sondernauch Rechte. Dazu gehört unter anderem die Beihilfe, welche Beamte in die Lageversetzt, ohne Rücksicht auf deren Einkommen in die private Krankenversicherungeinzutreten.
PKV für Beamte – Grundlagen
Beamte erhalten seitens ihres Dienstherren eineUnterstützung für Krankheitskosten, die sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr(Bund oder Länder) beteiligen sich im Rahmen der Beihilfe zu unterschiedlichenProzentsätzen an den Aufwendungen für die Krankheitskosten. Als Faustregelgelten zwischen 50 Prozent und 80 Prozent, welche über die Beihilfe übernommenwerden.
Beamte müssen sich nur für die verbleibenden Kostenabsichern. Die private Krankenversicherung Beamte bietet hier ideale undmaßgeschneiderte Lösungen, da sie den Beamten die Chance gibt, den Schutz imKrankheitsfall bis auf 100 Prozent auszudehnen. Parallel besteht dieMöglichkeit der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdingserhalten Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss.
PKV gilt nicht nur für Beamte
Die Bezeichnung PKV für Beamte ist eigentlich etwasirreführend, denn der berechtigte Personenkreis beschränkt sich längst nichtnur auf die Beamten. Auch Richter oder Berufssoldaten genießen ähnlicheVorteile. Dazu kommen noch beihilfeberechtigte Personen, wie Ehepartner von Beamten(mit einem Einkommen bis zu einer gewissen Grenze) sowie deren Kinder. DaBeamte in der PKV nur noch einen Teil der Kosten absichern müssen, haben siedie Chance auf eine umfassende und hochwertige Krankenversicherung.
PKV und Ruhestand
Natürlich gehen auch Beamte irgendwann in den Ruhestand.Allerdings erhalten sie dann keine Rente ähnlich den Arbeitnehmern. Beamtewerden in Deutschland in vielen Fällen auf Lebenszeit ernannt. Mit demRuhestand setzt sich die Fürsorgepflicht des Dienstherren also fort. Darausergibt sich auch, dass Beamte nach dem Erreichen des Ruhestandsalters weiterhindie Beihilfe in Anspruch nehmen können und weiter in der PKV für Beamteversichert sind.
In diesem Fall erhöht sich zum Beispiel für einenBeamten des Bundes die Beihilfe auf dauerhaft 70 Prozent, weshalb nur noch 30Prozent seitens der PKV für Beamte zu versichern sind. Allerdings gibt es aucheinige Ausnahmen. So werden verschiedene Beamte nur auf Zeit bzw. Probeernannt, genießen den Krankheitsschutz der Beihilfe also nicht durchgehend.

