Persönliche Voraussetzungen für das Beamtendarlehen
- Beamtendarlehen
- Angestelltendarlehen
Wir vermitteln Beamtendarlehen für Beamte auf Lebenszeit, Lehrer, DO-Angestellte, Angestellte und Arbeiter im Öffentlichen Dienst mit mindestens 5-jähriger Festanstellung, Beamte auf Probe, Berufssoldaten, Pensionäre (bis zum 58. Lebensjahr), Richter und jetzt auch für Akademiker ab 5-jähriger Festanstellung.
Für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst mit unter 5-jähriger Anstellung stehen anderweitige Kreditprogramme zur Verfügung.
Infos zum Beamtendarlehen
Darlehenshöhe und Laufzeit beim Beamtendarlehen
Die maximale Höhe richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Darlehnsnehmers. In der Regel werden Darlehen bis zum 20- bis 24-fachen Nettoeinkommen gewährt. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Jahre - bis maximal 20 Jahre.
Lebensversicherung beim Beamtendarlehen
Die Laufzeit der Lebensversicherung muß der des Beamtendarlehens entsprechen, damit das Darlehen aus der fälligen Lebensversicherung zurückgezahlt werden kann, sofern es zwischenzeitlich nicht getilgt worden ist. Die Lebensversicherung ist eine Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall und wird fällig bei Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder im Todesfall des Beamten. Zusatzrisiken wie z.B. Berufsunfähigkeit oder Unfall können zusätzlich mitversichert werden. Die Höhe der Lebensversicherungsbeiträge ist vom Eintrittsalter des Beamten abhängig. Die Lebensversicherung ist gewinnbeteiligt.
Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, den größten Teil der Zinsgewinne an die Versicherungsnehmer auszuschütten. Die jeweils angegebenen Werte können nur Richtwerte sein - eine verbindliche Aussage über die Gewinnbeteiligung kann nicht präzise bestimmt werden.
Auszahlung / Verwendungszweck des Beamtendarlehen
Die Auszahlung erfolgt abzüglich der jeweils angegebenen Bearbeitungsgebühr der Versicherungsgesellschaft auf das jeweils zu benennende Gehaltskonto.
Der Verwendungszweck ist grundsätzlich frei - jedoch müssen anderweitig bestehende Kredite durch das Beamtendarlehen abgelöst werden (ausgenommen hiervon sind PKW-Leasingverträge und PKW-Finanzierungen, sowie Baufinanzierungen).
Darlehensrückzahlung / Tilgung beim Beamtendarlehen
Die Tilgung wird aufgrund der abzuschließenden Lebensversicherung ausgesetzt. Darüber hinaus ist keine zusätzliche Tilgung erforderlich. Der Darlehensnehmer kann jedoch das Darlehen jederzeit vorzeitig in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen zurückführen. Wird das Beamtendarlehen zwischenzeitlich nicht oder nur teilweise getilgt, wird spätestens nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer das Beamtendarlehen mit der gleichzeitig fälligen Lebensversicherung getilgt.
Sicherheiten beim Beamtendarlehen
Die Absicherung erfolgt ausschließlich über eine "stille Gehaltsabtretung". Sie wird der zuständigen Gehaltsstelle nur vorgelegt, wenn der Beamte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Zur Sicherheit seiner Familie und auch zur Sicherheit des Darlehensgebers ist der Abschluß einer Lebensversicherung in Darlehenshöhe erforderlich.
Zinsen und Gebühren beim Beamtendarlehen
Je nach Laufzeit stehen unterschiedliche Konditionen zur Auswahl. Die angegebenen Zinssätze sind Festzinssätze und gelten für die vereinbarte Laufzeit.
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