Muss ich mit dem neuen Beamtendarlehen alle meine Kredite ablösen, auch meine PKW- Finanzierung?

Antwort:

Das Beamtendarlehen, das auch inDeutschland als Beamtenkredit bekannt ist, zeichnet sich im Wesentlichen durchsehr flexible Konditionen aus. Aufgrund der hohen Sicherheiten gewähren dieBanken in Verbindung mit diesen Finanzierungen lange Laufzeiten, hoheDarlehenssummen und geringe Tilgungsraten. All das macht das Beamtendarlehensehr attraktiv und sorgt dafür, dass die monatlichen Raten, die vomKreditnehmer geleistet werden müssen, gering sind. Grundsätzlich zeigen sichdie Kreditgeber bei dem Beamtendarlehen sehr flexibel. Damit kann dieKreditsumme von dem Darlehensnehmer grundsätzlich auch für die Umschuldung vonDarlehen genutzt werden. Dies ist in vielen Fällen auch eine Voraussetzung fürdie Inanspruchnahme einer Beamtenfinanzierung.

Grundsätzlich gilt, dass einBeamtenkredit nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn andereFinanzierungen mit diesem abgelöst werden. Dem Kreditnehmer soll damit zumeinen eine einfachere Handhabung ermöglicht werden und zum anderen soll mitBlick auf die monatlichen Belastungen für mehr Übersichtlichkeit gesorgt werden. Dabei müssen mit einemBeamtendarlehen sehr unterschiedene Kredite abgelöst werden. Eine Ablösung istgrundsätzlich bei allen Krediten erforderlich, die durch eine Lohn- oder auchGehaltsabtretung abgesichert wurden. Dies wird entsprechend in den jeweiligenKreditverträgen als Sicherheit vermerkt. Da dieser Aspekt auch bei demBeamtendarlehen mit einem gewissen Risiko einhergeht, verlangen die Kreditgeberin der Regel die Ablösung der Finanzierungen.

Allerdings gibt es auch bei dem Beamtendarlehenverschiedene Ausnahmen. So müssen nicht alle bestehenden Kredite mit diesemDarlehen abgelöst werden. Davon ausgenommen sind beispielsweise bestehendeBaufinanzierungen. Diese müssen nicht mit dem Beamtenkredit abgelöst werden,sondern können unberührt weiterlaufen. Auch vorhandene Finanzierungsverträgefür Fahrzeuge sind nicht von dieser Pflicht betroffen. Dabei gilt dies sowohlfür Leasingverträge als auch für Kreditverträge, die sich auf einen PKW beziehen.Nach Aufnahme eines Beamtendarlehens können diese ebenso wie die eigeneBaufinanzierung unberührt weiterlaufen. Grundsätzlich sollten sich Kreditnehmerjedoch bei dem Kreditgeber erkundigen.

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