Fragen, die immer wieder gestellt werden

Gern beantworten wir Ihnen auch Ihre speziellen, persönlichen Fragen per E-Mail an info@top-finanz.de oder telefonisch: 0800 - 331 0 332 (freecall).

Muss mein Ehepartner den Darlehnsvertrag mit unterschreiben?

Antwort:

Nein, die Mitverpflichtung des Ehepartners ist nur dann erforderlich, wenn sämtliche Verpflichtungen nicht ohne die Einkünfte des Ehepartners aufgebracht werden können.

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