Kreditbeantragung
Die Nachfrage nach Darlehen ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Bis heute gelten Kredite als angenehme Möglichkeit um Anschaffungen zu bewältigen. Doch bevor man ein Darlehen in Anspruch nehmen kann muss die Kreditbeantragung erfolgen. Die Kreditbeantragung wird auch als Kreditantrag bezeichnet. Mit dieser wird eine Darlehensanfrage an eine Bank übermittelt. Heute muss die Kreditbeantragung bei jedem Darlehen erfolgen. Gesetzlich sind die Banken dazu verpflichtet, zu prüfen, ob eine Kreditvergabe möglich ist. Die Prüfung schließt sich grundsätzlich der der Kreditbeantragung an. Heute kann ein solcher Antrag auf verschiedene Art und Weise gestellt werden. Die klassische Kreditbeantragung bezieht sich auf die Filialbanken. Bei ihnen erfolgt der Antrag in der Regel persönlich gegenüber einem Mitarbeiter der Bank. Dieser nimmt alle Daten auf, die für die Prüfung des Antrages erforderlich sind. Dabei handelt es sich nicht nur um allgemeine persönliche Daten, sondern auch um Angaben zu den eigenen finanziellen Verhältnissen, die für die Vergabe von Darlehen von entscheidender Bedeutung sind.
Heute kann eine Kreditbeantragung aber auch über das Internet erfolgen. Dieses Verfahren hat sich vor allem bei den Direktbanken, die überwiegend über das Internet agieren, durchsetzen können. Im Vergleich zu den Filialbanken ist die Kreditbeantragung in diesem Fall wesentlich anonymer. Zudem ist sie nicht an Öffnungszeiten und Beratungstermine gebunden. Jedoch muss auch hier die Angabe von persönlichen Daten erfolgen. Grundsätzlich müssen bei der Kreditbeantragung die finanziellen Verhältnisse offengelegt werden. Dabei sind vor allem die Einkommensverhältnisse entscheidend. Es ist bis heute üblich, dass die Darlehen ausschließlich dann vergeben werden, wenn die Bonität des Antragstellers den Anforderungen der Bank gerecht wird. Bei der Kreditbeantragung müssen in der Regel Nachweise zu den Einkommensverhältnissen erbracht werden. Hierbei handelt es sich um Lohnzettel und verschiedene Gehaltsnachweise. Ist der Antragsteller selbständig oder als Freiberufler tätig, müssen betriebswirtschaftliche Unterlagen vorgelegt werden. Üblicherweise handelt es sich dabei um eine sogenannte BWA.