Umschuldung

Durch die Umschuldung eines Kredits können zu hohe Kosten infolge eines Darlehens vermieden werden. Von dieser ist dann die Rede, wenn für die Ablösung einer Finanzierung ein weiterer Kredit in Anspruch genommen wird. Demnach wird für die Ablösung einer Verbindlichkeit eine neue Schuld aufgenommen. Eine Umschuldung bietet sich an, wenn die aktuellen Zinssätze niedriger sind als der Zinssatz, der bei einem vorhandenen Darlehen gilt. Durch die neue Darlehensaufnahme kann somit ein zu hoher finanzieller Mehraufwand vermieden werden. Kredite für eine Umschuldung werden von verschiedenen Banken angeboten. Sie können für die Ablösung aller denkbaren Darlehen genutzt werden. Grundsätzlich ist diese Form der Kreditablösung erst dann möglich, wenn eine Kündigung der Finanzierung rechtlich durchführbar ist. Häufig ist dies am Ende der Zinsbindungsfrist der Fall. Bei der Umschuldung werden verschiedene Ziele verfolgt.
Unter anderem handelt es sich um die Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers. Dadurch steigen die Chancen für die Aufnahme neuer Darlehen. Eine Umschuldung sollte gut überlegt sein, da sie nicht bei allen Darlehen zu empfehlen ist. Sie sollte nur dann durchgeführt werden, wenn sich durch günstige Zinssätze Einsparungen erreichen lassen. Bei den neuen Darlehensangeboten muss auf die angebotene Zinsbindungsfrist geachtet werden. Empfehlenswert ist eine Umschuldung ausschließlich dann, wenn die Bank im Rahmen des neuen Darlehens eine lange Zinsbindung von mehreren Jahren gewährt. Durch die Aufnahme eines neuen Kredites kann zum Beispiel ein bereits bestehendes Immobiliendarlehen abgelöst werden. Bei Immobilienfinanzierungen ist die Umschuldung sehr komplex, da sie mit neuen Eintragungen im Grundbuch einhergeht. Wird eine Immobilienfinanzierung durch den Kredit einer Bank abgelöst, müssen Änderungen beim Grundbucheintrag erfolgen. Dabei wird die neue Bank in das Grundbuch als Gläubiger eingetragen. Bei der Umschuldung werden wesentliche Bearbeitungsschritte durch die Finanzunternehmen übernommen. Der neue Kreditgeber unterstützt den Darlehensnehmer bei der Kündigung der bestehenden Finanzierung und übernimmt in der Regel die Korrespondenz mit der anderen Bank.

Zurück