Versicherungsdarlehen
Beim Versicherungsdarlehen handelt es sich um eine besondere Finanzierungsform. Es wird grundsätzlich nicht von einer Bank vergeben. Die Vergabe vom Versicherungsdarlehen läuft stets über ein Versicherungsunternehmen. Damit die Aufnahme einer solchen Finanzierung möglich ist, muss entweder eine Kapitallebensversicherung bestehen oder abgeschlossen werden. Demnach setzt sich ein Versicherungsdarlehen stets aus zwei Komponenten zusammen. Dabei handelt es sich zum einen um die Immobilienfinanzierung und zum anderen um die Lebensversicherung. Letztere geht mit regelmäßigen Beiträgen einher, die durch den Versicherungsnehmer geleistet werden müssen. Durch diese Beiträge wird ein Kapital gebildet, das schließlich der Tilgung der Finanzierungssumme dient.
Die wichtigsten Besonderheiten von einem Versicherungsdarlehen beziehen sich auf die Tilgung. Diese erfolgt grundsätzlich nicht in monatlichen Raten. Im Bereich der Immobilienfinanzierung wird demnach lediglich die laufende Zinszahlung getätigt. Die Tilgung des Darlehens erfolgt erst zum Laufzeitende und wird durch das Kapital der Lebensversicherung bestritten. In der Regel macht das Versicherungsdarlehen nur 20 bis 60 Prozent des Beleihungswertes der Immobilie aus. Das Versicherungsdarlehen hat sich vor allem im Bereich der Baufinanzierung einen Namen machen können. Damit die Versicherungssumme für die Tilgung der Darlehenssumme genutzt werden kann, werden beide Elemente optimal aufeinander abgestimmt.
Vom Versicherungsdarlehen profitieren in der Regel sowohl der Kreditgeber als auch der Darlehensnehmer. Der Kreditgeber hat durch diese Finanzierungsform eine hohe Sicherheit. Dem Darlehensnehmer soll hingegen die Zahlung des Darlehens erleichtert werden. Ein wichtiger Bestandteil vom Versicherungsdarlehen ist der Guthabenzins. Durch ihn wird die Versicherungssumme aufgestockt. Zugleich soll der Guthabenzins stets der Absicherung der Darlehenssumme dienen. Bevor ein Versicherungsdarlehen in Anspruch genommen wird, sollte auf eine umfangreiche Beratung eingegangen werden. Entscheidend ist dabei unter anderem die Berechnung des Effektivzinses. Auch im möglichen Todesfall bietet das Versicherungsdarlehen entscheidende Vorteile. Tritt dieser ein, wird den Hinterbliebenen die Versicherungssumme ausgezahlt, sodass diese die Kreditsumme tilgen können. Zugleich ermöglicht das Versicherungsdarlehen entsprechende steuerliche Vorteile, die in Anspruch genommen werden können.