Muss ich mit dem neuen Beamtendarlehen alle meine Kredite ablösen, auch meine PKW- Finanzierung?

Antwort:

Das Beamtendarlehen, das auch in Deutschland als Beamtenkredit bekannt ist, zeichnet sich im Wesentlichen durch sehr flexible Konditionen aus. Aufgrund der hohen Sicherheiten gewähren die Banken in Verbindung mit diesen Finanzierungen lange Laufzeiten, hohe Darlehenssummen und geringe Tilgungsraten. All das macht das Beamtendarlehen sehr attraktiv und sorgt dafür, dass die monatlichen Raten, die vom Kreditnehmer geleistet werden müssen, gering sind. Grundsätzlich zeigen sich die Kreditgeber bei dem Beamtendarlehen sehr flexibel. Damit kann die Kreditsumme von dem Darlehensnehmer grundsätzlich auch für die Umschuldung von Darlehen genutzt werden. Dies ist in vielen Fällen auch eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Beamtenfinanzierung.

Grundsätzlich gilt, dass ein Beamtenkredit nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn andere Finanzierungen mit diesem abgelöst werden. Dem Kreditnehmer soll damit zum einen eine einfachere Handhabung ermöglicht werden und zum anderen soll mit Blick auf die monatlichen Belastungen  für mehr Übersichtlichkeit gesorgt werden. Dabei müssen mit einem Beamtendarlehen sehr unterschiedene Kredite abgelöst werden. Eine Ablösung ist grundsätzlich bei allen Krediten erforderlich, die durch eine Lohn- oder auch Gehaltsabtretung abgesichert wurden. Dies wird entsprechend in den jeweiligen Kreditverträgen als Sicherheit vermerkt. Da dieser Aspekt auch bei dem Beamtendarlehen mit einem gewissen Risiko einhergeht, verlangen die Kreditgeber in der Regel die Ablösung der Finanzierungen.

Allerdings gibt es auch bei dem Beamtendarlehen verschiedene Ausnahmen. So müssen nicht alle bestehenden Kredite mit diesem Darlehen abgelöst werden. Davon ausgenommen sind beispielsweise bestehende Baufinanzierungen. Diese müssen nicht mit dem Beamtenkredit abgelöst werden, sondern können unberührt weiterlaufen. Auch vorhandene Finanzierungsverträge für Fahrzeuge sind nicht von dieser Pflicht betroffen. Dabei gilt dies sowohl für Leasingverträge als auch für Kreditverträge, die sich auf einen PKW beziehen. Nach Aufnahme eines Beamtendarlehens können diese ebenso wie die eigene Baufinanzierung unberührt weiterlaufen. Grundsätzlich sollten sich Kreditnehmer jedoch bei dem Kreditgeber erkundigen.

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