Muss ich meine bestehenden Kredite selbst ablösen?

Antwort:

Für einen Beamten oder einen Angestellten des Öffentlichen Dienstes geht der Beamtenkredit mit beachtlichen Vorteilen einher. So profitieren die Darlehensnehmer von sehr günstigen Konditionen, die durch die Banken aufgrund der hohen Sicherheit gewährt werden. Niedrige Zinssätze, lange Laufzeiten und hohe Darlehenssummen sind nur drei von vielen Argumenten, die für einen Beamtenkredit sprechen. Häufig ist die Aufnahme eines solchen Darlehens aber auch an Bedingungen geknüpft. So müssen mit einem Beamtendarlehen bestehende Kredite abgelöst werden. Demnach kann die Darlehenssumme optimal für die Umschuldung genutzt werden. Eine Ablösungspflicht besteht jedoch nicht bei allen Finanzierungen, die von Seiten der Banken angeboten werden. Grundsätzlich müssen nur die Kredite mit dem Beamtendarlehen abgelöst werden, die mit einer Lohn- oder Gehaltsabtretung abgesichert wurden.
Davon ausgenommen sind verschiedenste Baufinanzierungen sowohl Finanzierungsformen für einen PKW. Demnach müssen durch einen Beamtenkredit weder PKW-Leasingverträge noch Autokredite abgelöst werden. Das Ablösen der bestehenden Darlehen muss grundlegend nicht durch den Kreditnehmer selbst erfolgen. In der Regel übernimmt die Bank oder das Finanzinstitut, bei dem der Beamtenkredit abgeschlossen wurde, alle nötigen Schritte. Demnach wird die Summe, die für die Ablösung der bestehenden Kredite erforderlich ist, direkt an den jeweiligen Kreditgeber überwiesen. Dabei setzt sich die Bank mit den alten Kreditgebern in Verbindung und bespricht alle wichtigen Rahmenbedingungen für die Ablösung. Entscheidend sind dabei selbstredend auch immer die Vereinbarungen, die mit dem Kreditvertrag getroffen wurden.
Der Kreditnehmer erhält im Anschluss alle Beläge zur Ablösung der Darlehensverträge. Des Weiteren wird ihm der Baranteil auf das angegebene Girokonto überwiesen. Bei dem Baranteil handelt es sich um den Teil der Kreditsumme, der nach dem Ablösen der bestehenden Finanzierungen übrig geblieben ist. Über diese Summe können die Kreditnehmer in der Regel frei verfügen. Demnach ist die restliche Darlehenssumme meist nicht an einen festen Verwendungszweck gebunden. Allerdings gilt es auch hier auf die individuellen Bedingungen des Vertrags zu achten.

Zurück

Fragen, die von Interessenten immer wieder gestellt werden

Gern beantworten wir Ihnen auch Ihre speziellen, persönlichen Fragen per E-Mail an info@top-finanz.de oder telefonisch: 0800 - 331 0 332 (freecall).