Persönliche Voraussetzungen für das Beamtendarlehen

  • Beamtendarlehen
  • Angestelltendarlehen

Wir vermitteln Beamtendarlehen für Beamte auf Lebenszeit, Lehrer, DO-Angestellte, Angestellte und Arbeiter im Öffentlichen Dienst mit mindestens 5-jähriger Festanstellung, Beamte auf Probe, Berufssoldaten, Pensionäre (bis zum 58. Lebensjahr), Richter und jetzt auch für Akademiker ab 5-jähriger Festanstellung.
 
Für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst mit unter 5-jähriger Anstellung stehen anderweitige Kreditprogramme zur Verfügung.

Infos zum Beamtendarlehen

Darlehenshöhe und Laufzeit beim Beamtendarlehen

Die maximale Höhe richtet sich nach dem monat­lichen Netto­ein­kommen des Darlehns­nehmers. In der Regel werden Dar­lehen bis zum 20- bis 24-fachen Netto­ein­kommen gewährt. Die Lauf­zeit beträgt bis zu­ 12 Jahre 

Auszahlung / Verwendungszweck des Beamtendarlehen

Die Aus­zah­lung er­folgt ohne Gebühren zu 100%­
 
Der Verwendungszweck ist Grundsätzlich frei, es können auch anderweitige Kredite abgelöst werden.

Sicherheiten beim Beamtendarlehen

Die Ab­siche­rung er­folgt aus­schließ­lich über eine "stille Gehalts­ab­tre­tung". Sie wird der zu­stän­digen Gehalts­stelle nur vor­ge­legt, wenn der Beamte seinen Zahlungs­ver­pflich­tun­gen nicht nach­kommt. Zur Sicher­heit seiner Familie und auch zur Sicher­heit des Dar­lehens­gebers kann eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.

Zinsen und Gebühren beim Beamtendarlehen

Je nach Lauf­zeit stehen unter­schied­liche Kon­di­tio­nen zur Aus­wahl. Die an­ge­ge­be­nen Zins­sätze sind Fest­zins­sätze und gelten für die ver­ein­barte Lauf­zeit.

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